Der Kniefall des obersten Datenschützers
March 29, 2009 (updated on September 7, 2010)
Hanspeter Thür gibt dem Dienst Street View grünes Licht – jetzt darf Google alles fotografieren
Mit scharfem Rundumblick fährt Google derzeit durch die Schweiz und erfasst alles, was der Kamera vor die Linse kommt. Google blickt in Vorgärten, erfasst Passanten, Autos, Häuser. Die blauen Opel Astra mit aufmontierter 360-Grad-Kamera und 3-D-Laserabtastung wurden bereits in Zürich, Bern und Genf gesichtet. Street View heisst der Dienst, dessen Lancierung in der Schweiz Google derzeit vorbereitet. Er bietet Nutzern die Gelegenheit, Städte aus der Fussgängerperspektive zu erkunden (siehe Kasten).
Das Vorgehen stösst bei Schweizer Datenschützern auf Kritik. Sie würden Google Street View am liebsten verbieten oder mit strengeren Auflagen versehen. Dass Google vor der Publikation der Bilder Gesichter und Autokennzeichen per Software unkenntlich macht, reiche nicht aus.
Bloss einer lässt Google gewähren: derjenige Datenschützer, der für Google verantwortlich ist. Hanspeter Thür, der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, «begrüsst die von Google angekündigten Massnahmen, die den betroffenen Personen Anonymität garantieren sollen», wie er in einer Mitteilung schreibt. Damit gibt er grünes Licht für Street View. Und stellt sich schützend vor die als Datenkrake verschriene Firma.
Kritische Fragen blockt Google mehrfach ab mit dem Verweis auf die Zustimmung des eidgenössischen Datenschützers. Schweizer Datenschutzexperten kritisieren deshalb Thürs Statement als «vorschnell» und beklagen, dass es den weiteren Handlungsspielraum gegen Google einschränke.
Die nicht anonymisierten Bilder werden gespeichert
«Das Problem von Street View besteht darin, dass die Anonymisierung erst nachträglich geschieht», sagt Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt. Die nicht anonymisierten Rohdaten speichert Google auf seinen Servern, auch im Ausland – «um die Anonymisierungs-Software zu verbessern», wie Sprecher Matthias Meyer sagt. Wie hoch die Fehlerquote der Software derzeit ist, möchte er nicht sagen. Fälle von erkennbaren Personen wurden aber bereits zahlreiche bekannt. Genauso, wie die Kameras ablehnende Reaktionen einfingen: gestreckte Mittelfinger, Google-Verbotsschilder, Leute, die trotzig zurückfotografierten.
Datenschützer Rudin stellt Street View aber noch grundsätzlicher in Frage: «Meiner Meinung nach fehlt Google die Rechtfertigung, solche Aufnahmen in der Schweiz zu machen und zu veröffentlichen.» Dafür müssten entweder alle betroffenen Personen einwilligen, eine rechtliche Grundlage bestehen oder Google ein überwiegendes Interesse geltend machen können. «Die ersten beiden fallen weg», sagt er, «und beim überwiegenden Interesse mache ich ein grosses Fragezeichen.»
Deutschland macht vor, wie man Google anfasst
Nicht gerade vertrauensbildend hat offenbar auch Googles Kommunikationsstrategie gewirkt. Am 5. März hatte Google die Schweizer Datenschützer zu einer Informationsveranstaltung in die Niederlassung nach Zürich geladen. Unter anderem wurde dort gesagt, dass man plane, Street View auch in die Schweiz zu bringen. Dass die Kameraautos bereits startklar waren, wurde verschwiegen. Google-Sprecher Meyer weist die Kritik zurück und möchte lieber über das Potenzial des Produkts Street View sprechen. «Dass das Fotografieren von öffentlichen Plätzen dem Schweizer Recht entspricht, haben unsere Anwälte abgeklärt», sagt er knapp. Und verweist auf Thür.
Dass man Street View durchaus härter angehen kann, zeigt die Situation in Deutschland. «Wir halten Street View in der Form, wie es Google plant, für unzulässig», sagt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein. Unter seiner Federführung haben die deutschen Datenschützer Google Mitte November dazu verpflichtet, strengere Auflagen zu befolgen und auch Hausnummern zu verschleiern. Seitdem ist Street View in Deutschland blockiert. «Ich wundere mich, dass die Schweiz da nicht ähnlich streng ist», sagt Weichert.
Thürs Sprecher lässt ausrichten: «Im Gegensatz zu einigen Kollegen sind wir der Meinung, dass Gebäude in den meisten Fällen keine personenbezogenen Daten sind.» Personen auf den Bildern werde Google anonymisieren. «Sofern diese Anforderungen erfüllt sind, findet per se keine Persönlichkeitsverletzung statt.» Man werde die Entwicklung von Street View aber weiter kritisch beobachten. Für einen Schweizer Datenschutzexperten ist der Grund für die hiesige Zurückhaltung banaler: «Zeigen Sie mir einen einzigen Fall, wo Thür ein heisses Eisen angefasst hat», sagt er hinter vorgehaltener Hand.
Gestochen scharf
Google Street View ist eine Erweiterung für die Kartendienste Google Earth und Google Maps. Strassen können mit 360-Grad-Panoramablick virtuell begangen werden. Im Mai 2007 in den USA lanciert, weitet sich Street View stetig aus. Quasi flächendeckend erfasst sind die USA, Australien und Neuseeland. In Frankreich, England, Italien, Spanien, Japan und den Niederlanden sind gestochen scharfe Bilder der grössten Städte online. In elf weiteren Ländern, darunter der Schweiz, werden derzeit Aufnahmen gemacht.


























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