Eine Leistung, die es zu schützen gilt
November 25, 2012
Google hat ein Problem. Über Jahre hinweg hat die Firma viel Geld investiert, damit die Menschen im Netz finden, was sie suchen. Jeden Tag schickt sie unter anderem Millionen Leserinnen und Leser zu Nachrichtenwebsites auf der ganzen Welt.
Das Problem ist: Die Verlage verstehen es viel besser als Google, die Besuche auf ihren Websites zu Geld zu machen. Das ärgert Google. Und obwohl Google mit einer winzigen Anpassung an seinem Algorithmus die Zusammenarbeit aufkünden könnte, tut es das nicht. Ganz verzichten auf die Nachrichtenwebsites will es dann doch nicht.
Da hat Google eine Idee: Es geht an die Öffentlichkeit und lässt verlauten: «Wir tolerieren das Schmarotzertum der Verlage nicht mehr. Die Verlage sollen für all die Laufkundschaft, die wir ihnen vermitteln, bezahlen.» Schliesslich erbringe Google hier eine Leistung und die sei zu schützen. Weil die Verlage nicht freiwillig zahlen, müsse ein Gesetz her, ein Leistungsschutzrecht.
Hier stimmt doch etwas nicht, werden Sie inzwischen sicher denken. Natürlich stimmt etwas nicht. In Wirklichkeit sind es die Verlage, die ein Leistungsschutzrecht und damit von Google Geld fordern – in Deutschland und Frankreich schon länger, in der Schweiz zuletzt auch immer lauter. Denn in Wirklichkeit sind es die Verlage, die Mühe haben, Onlinenutzer zu Geld zu machen.
Speziell ist, dass die Wirklichkeit in diesem Fall absurder ist als das skizzierte Szenario. Stellt man die Leistungen, die die beiden Parteien füreinander erbringen, gegenüber, so ist es wenn schon eher Google, das obendrein eine Bezahlung fordern könnte.
Google liefert den Verlagen Kunden, die sie sonst nicht hätten. Wenn die jeweiligen Besucher genau wüssten, dass sie das, wonach sie suchen, bei der Nachrichtenseite X finden, dann würden sie nicht Google nutzen. Weil sie aber nur wissen, wonach sie suchen, nicht aber, wo sie es finden, nutzen Sie Google und werden von dort weitergeleitet (je nach Nachrichtenwebsite machen die Verweise von Google in der Regel zwischen 20 und 50 Prozent aller Besuche aus).
Dass es ohne die Verlage keine teuer erstellten Nachrichten gäbe, die Google anzeigen könnte, stimmt zwar. Ist aber kein Argument für einen Entschädigungsanspruch. Ohne Versicherungen gäbe es kein Comparis. Ohne Häuser gäbe es kein Homegate. Ohne Fluglinien und Hotels gäbe es kein eBookers. Bei all diesen Suchmaschinen ist es derjenige, der einen Kunden vermittelt bekommt, der bezahlt.
Das gilt sogar für die Offline-Suchmaschine für Verlagsprodukte, den Kiosk. Wie Google bedienen Kioske eine Laufkundschaft von Zeitungen und Magazinen. Wie Google zeigen Kioske Ausschnitte von Artikeln, damit der Kunde weiss, worauf er sich einlässt. Aber natürlich ist es der Kiosk, der von den Verlagen bezahlt wird, dass er ihre Produkte unter die Leute bringt, und nicht umgekehrt.
Sollten die Verlage für Google so unverzichtbar sein, wie sie behaupten, dann dürfte es ja möglich sein, am Verhandlungstisch eine Bezahlung zu erzwingen. Dass stattdessen ein Gesetz gefordert wird, spricht für sich.
Eine gekürzte Version dieses Texts ist am 25.11.2012 in der SonntagsZeitung erschienen.