Generation Schnappschuss unter Beschuss
December 20, 2007 (updated on October 24, 2009)
500 Euro im Blick, das Gesetz im Nacken – auf der Suche nach dem perfekten Schnappschuss nehmen Leser-Reporter teils erhebliche Risiken in Kauf. Denn die Bild-Zeitung schickt sie los, ohne ihnen die Spielregeln zu erklären. Das ist der wirkliche Skandal am Reizthema Leser-Reporter.
Von David Bauer.
„Die von der Bild-Zeitung rekrutierten Möchtegern-Papparazzi sind skrupelloser als die gesamte englische Boulevardpresse“, sagt Thomas Schuhmann. Der freie Bildjournalist aus München diktiert den Satz langsam und mit ernster Stimme. Dies sei die Quintessenz seiner Haltung zu den Leser-Reportern.
Die Aussage spiegelt die aktuelle Stimmung in weiten Kreisen der Medienbranche: Man ist empört über den neuen Trend, den die Bild-Zeitung in Deutschland gross gemacht hat und der sich immer weiter verbreitet. Die Aussage steht aber auch sinnbildlich für den eingeengten Fokus, mit dem das Phänomen Leser-Reporter betrachtet wird und der die Medienberichterstattung in den letzten Monaten kennzeichnete. Man sieht den bösen Auftraggeber BILD, seine bösen fotografierenden Vollstrecker und die Opfer: Prominente, Polizisten, Privatpersonen. Dies aber ist eine verzerrte Sicht auf die Dinge, ein Abbild des Phänomens in Handykameraqualität.
Leser-Reporter werden zu Quasi-Journalisten
Durch das Weitwinkelobjektiv betrachtet zeigen sich weitere Facetten und neue Schwierigkeiten von Leser-Reporter-Aktionen. Der Leser-Reporter, auf den ersten Blick ein Täter, wird zur Marionette, die am Rande der Legalität arbeitet und grossen Risiken ausgesetzt ist, über die sie niemand informiert. Professionelle Bildjournalisten, auf den ersten Blick Nebendarsteller, erscheinen als Opfer, deren Arbeitsbedingungen sich in vielerlei Hinsicht verschlechtern.
Zunächst ist das Konzept von Leser-Reporter-Aktionen ein Einfaches: Jedermann kann einer bestimmten Zeitung eigene Fotos zusenden; wenn sie interessant genug sind, werden sie publiziert. Diese Form sorgt für wenig Diskussionen und fügt sich in den weltweiten Trend zum Bürgerjournalismus ein. Selbst regelmässige BILD-Kritiker wie die Journalistengewerkschaft DJV oder die Herausgeber von Bildblog, einer Website, die Fehler des Boulevardblatts aufdeckt, haben nichts auszusetzen. “Problematisch wird es”, so DJV-Sprecher Hendrik Zörner, “wenn Leser-Reporter zu Quasi-Journalisten werden.” Dies geschieht, wenn aus dem reinen Angebot zum Mitmachen ein Aufruf wird und die Aktion ungleich grösseres Ausmass annimmt.
Ran an den Busen!
Das ist bei BILD der Fall: Die Aktion wurde flächendeckend beworben. Ein Honorar von 500 Euro für ein Bild in der bundesweiten Ausgabe dient als grosser Anreiz zum Mitmachen. Täglich erhält BILD laut eigenen Aussagen rund 1200 Leser-Bilder, in dem halben Jahr seit Beginn der Aktion wurden über 1000 Bilder gedruckt, über 250.000 Euro Honorar bezahlt. Nicht zuletzt wurden die Leser immer wieder aufgefordert, Fotos von bestimmten Motiven zu liefern; sei es der “aufblitzende Busen einer Prominenten” oder Verfehlungen von Polizisten. Fotograf Schuhmann spricht von einer Hetze, von Anstiftung zu einer Straftat.
Denn welche Spielregeln beim Fotografieren zu beachten sind, darüber klärt BILD seine Leser-Reporter nur vage auf: “Respektieren Sie bei Ihren Foto-Aufnahmen die Privatsphäre anderer Menschen. Behindern Sie nicht die Arbeit von Polizei oder Rettungsdiensten”, steht auf der Website von BILD als Bitte. Nicht erwähnt wird der deutsche Pressecodex, der für Leser-Reporter genauso gilt wie für professionelle Journalisten. Dies hat der deutsche Presserat laut Geschäftsführer Lutz Tillmanns in seiner letzten Plenarsitzung im September festgehalten.
Der Teufel steckt in Artikel 201a
Vor allem aber fehlt ein Hinweis darüber, mit welchen Konsequenzen Leser-Reporter rechnen müssen, wenn sie die Regeln nicht einhalten: Es droht eine Geldbusse oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Denn was BILD als Bitte formuliert, ist in Wahrheit ein Gesetzesinhalt, nachzulesen in Artikel 201a des Strafgesetzbuches. Dies verschweigt BILD auch auf konkrete Nachfrage. Dem Leser-Reporter könne nichts passieren, erklärt eine Dame vom Leser-Service dem Journalisten, der sich als Leser-Reporter ausgibt. Die alleinige Verantwortung liege bei BILD, wenn das Foto veröffentlicht würde. Das ist falsch: Bereits die Herstellung eines Fotos, das den “höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person verletzt”, so das Gesetz, ist strafbar. Und wenn das Bild veröffentlicht wird, haftet nicht das Medium alleine, sondern der Fotograf genauso, bestätigt der Medienanwalt Markus Henning.
Konfrontiert mit diesen Fakten, weist die Öffentlichkeitsabteilung von Axel Springer jeden Vorwurf zurück. Tobias Fröhlich, zuständig für die Bild-Zeitung, sagt: “Leser-Reporter bewegen sich nicht ansatzweise auf rechtlich heiklem Gebiet, wenn sie auf der Strasse Fotos machen”. Das ist richtig. Allerdings ist die Einschränkung auf den öffentlichen Raum wichtig. Wer eine Person in einem nicht-öffentlichen Raum fotografiert, verletzt ihren “höchstpersönlichen Lebensbereich” und macht sich strafbar. Das sagt BILD ihren Lesern nicht. Fröhlich weist ausserdem darauf hin, dass der Pressecodex für Leser-Reporter nicht gelte. Nur die Zeitung müsse bei der Publikation von Leser-Bildern wie gewohnt den Codex berücksichtigen. Damit widerspricht Fröhlich den Aussagen von Presserats-Geschäftsführer Tillmanns.
Geld oder Gesetz?
Wenn etwa Christoph Schultheis von Bildblog kritisiert, dass Leser-Reporter durch die hohen Honorare dazu animiert würden, Grenzen zu überschreiten, so ist dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich wird den Leser-Reportern gar nicht gesagt, wo die Grenzen liegen. Ein informierter Leser-Reporter wüsste, wie weit er gehen kann. Oder er könnte für sich abschätzen, ob es die Aussicht auf 500 Euro wert ist, allenfalls Gesetz oder Pressecodex zu brechen. Noch ist es nicht dazu gekommen, dass ein Leser-Reporter für sein Tun vom Presserat gerügt oder von einem Betroffenen verklagt wurde. Per Gesetz gegen Leser-Fotos gewehrt haben sich Prominente aber schon. So haben die Fussballspieler Lukas Podolski und David Odonkor und Ex-Aussenminister Joschka Fischer, alle vertreten durch den bekannten Medienanwalt Christian Schertz, den Abdruck von Leser-Fotos verhindert.
“Was passiert, wenn ein Leser-Reporter verurteilt wird?”, fragt Bildjournalist Schuhmann lakonisch. In seinen Worten klingt eine ganze Menge Frust mit. Das skrupellose Vorgehen einiger Leser-Reporter habe die Arbeitsbedingungen professioneller Bildjournalisten erschwert. Prominente etwa würden sich auch Profifotografen vermehrt verweigern, weil sie so von Leser-Reportern bedrängt würden, klagt Schuhmann. Sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, Roland Scheidemann, berichtet, dass bei Unfällen Profis nicht zugelassen wurden, weil die Polizei zuvor schon mehrere Leser-Reporter hatte wegschicken müssen. Hendrik Zörner vom DJV kritisiert zudem, dass Arbeitsplätze in Gefahr seien, wenn Leser-Reporter Aufgaben von professionellen Fotografen übernehmen. BILD-Sprecher Fröhlich ist anderer Meinung: Die meisten Fotografen seien von der Entwicklung nicht betroffen, da in ihrem Gebiet eine teure, professionelle Ausrüstung nötig sei. , kann er nicht nachvollziehen: “Welche Fotografen der DJV meint, bleibt sein Geheimnis”.
Leser-Reporter verdienen das Dreifache
Erfahrene Bildjournalisten könnten zwar mit diesen Schwierigkeiten umgehen, relativiert auch Schuhmann. “Eine absolute Frechheit” seien hingegen die Honorare. Ein freier Bildjournalist erhält von der Bild-Zeitung laut DJV pro Bild zwischen 80 und 150 Euro. Ein Leser-Reporter mehr als das Dreifache. BILD will zu diesen Zahlen nicht Stellung nehmen, räumt aber ein, dass Leser-Reporter mehr Honorar erhalten als Bildjournalisten. Da erstaunt es wenig, wenn Schuhmann von Kollegen erzählt, die Bilder auch mal gerne via 1414, der Hotline für Leser-Reporter, einreichen, anstatt sie der Redaktion zu übermitteln.
Die Kritik richtet sich in der Tat hauptsächlich gegen die Bild-Zeitung, die mit ihrer Leser-Reporter-Aktion hierzulande nahezu ein Aufmerksamkeitsmonopol geniesst. Doch auch andere Medien unterhalten ähnliche Aktionen, wenngleich diese sich zurückhaltender geben als die grosse Boulevardzeitung. Die Saarbrücker Zeitung etwa, die als erste Zeitung in Deutschland das Konzept der norwegischen Zeitung Verdens Gang kopiert und Leser-Reporter angeheuert hat, bezahlt für Leser-Fotos kein Honorar. Augenzeuge.de, die gemeinsame Aktion von Stern und der Bildagentur Picture Press, kommuniziert strenge Teilnahmekriterien und grenzt sich von der Aktion von BILD klar ab. “Wir suchen nach Bildern, die das aktuelle Zeitgeschehen dokumentieren,” sagt Pressesprecherin Isabelle Haesler. “Wer alles wo ein Kind von Dieter Bohlen haben will, interessiert uns bei augenzeuge.de nicht”. Auf der Website wird erklärt, dass die rechtliche Situation komplex sei. Es folgt der explizite Hinweis: “Die Verantwortung für die Fotoveröffentlichung verbleibt gemäß unseren AGB bei dem Fotografen”.
“Einfach ausprobieren”
Egal, wie deutlich darauf hingewiesen wird oder wie die Aktion im Einzelnen ausgestaltet ist, eines gilt immer: Der Fotograf trägt Verantwortung für sein Bild. Wenn das Foto veröffentlicht wird sowieso, aber auch bereits beim Schiessen des Fotos. Wie weit ein Leser-Reporter dabei gehen kann, ist allgemein schwierig zu beantworten. Aber auch hierzu hat der Leser-Service von BILD dem ahnungslosen Laien einen guten Ratschlag: „Da müssen Sie am besten einfach ausprobieren.“ Bis es das erste Mal schief geht und der Anwalt vor der Tür steht.


























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