Amstetten und das Gesicht der Medien
Sunday, 4. May 2008
Ob jemand fähig ist, ethisch korrekt zu handeln, zeigt sich oft in Ausnahmesituationen. Das ist bei Medien nicht anders.
Der Fall Amstetten ist so eine Ausnahmesituation. Ein Mann sperrt seine Tochter 24 Jahre lang in ein Verlies, missbraucht sie wiederholt, zeugt mit ihr sieben Kinder.
Medien aus der ganzen Welt fallen in das Dorf in Niederösterreich ein, wie sich Hyänen auf eine leichte Beute stürzen.
Boulevardzeitungen übertreffen sich gegenseitig mit Geschmacklosigkeiten und der Anzahl Seiten, in denen diese ausgebreitet werden. Auch Qualitätsmedien halten sich nur unwesentlich mehr zurück. Namen werden sorglos genannt, Bilder ohne Skrupel gezeigt und jedes neue Detail mit Abscheu genüsslich ausgebreitet. Für das erste Exklusivbild der Opfer wird inzwischen offenbar eine Million Euro geboten, eine Million Euro!, entsprechend aggressiv das Verhalten der Fotografen.
Mit ethischem Handeln hat dies nichts zu tun. Dabei müsste man nicht einmal den dehnbaren Begriff der Ethik verwenden, um hier Grenzen zu setzen. Das Recht tut dies bereits. In der Schweiz ist der Massgebende Gesetzesartikel derjenige zum Persönlichkeitsschutz, Art 28 ZGB.
Aus dem Artikel geht hervor, dass die Persönlichkeitsrechte in medialer Berichterstattung nicht verletzt werden dürfen. Dies betrifft unter anderem das Recht am eigenen Namen und das Recht am eigenen Bild. Das Opferhilfegesetz (SR 312.5) verschärft weiter, indem es für Opfer von Verbrechen einen besonders starken Persönlichkeitsschutz fordert:
Art. 52: “Behörden und Private [=Medien] dürfen [...] die Identität des Opfers nur veröffentlichen, wenn dies im Interesse der Strafverfolgung notwendig ist oder das Opfer zustimmt.”
Das Gesetz ist eindeutig. Namen und Bilder der Opfer hätten niemals veröffentlicht werden dürfen, Details des Verbrechens ebensowenig. Gleiches verlangt der Ehrencodex des Presserats, dem sich alle Berufsjournalisten verpflichten. In Punkt 8 der Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten steht:
Die Grenzen der Berichterstattung in Text, Bild und Ton [...] liegen dort, wo das Leid der Betroffenen und die Gefühle ihrer Angehörigen nicht respektiert werden.
Warum werden Recht und Ethik missachtet? Warum berichten Medien in dieser Art und Weise? Weil es ein Publikum dafür gibt. Und weil Publikum fälschlicherweise gleichgesetzt wird mit öffentlichem Interesse, welches laut ZGB Art. 282 eine Persönlichkeitsverletzung rechtfertigt.
Es gibt einen Unterschied zwischen öffentlichem Interesse und öffentlicher “Interessiertheit”. Wenn Menschen etwas wissen müssen, um ihre Rolle als mündige, aufgeklärte Bürger in einem demokratischen Staat wahrzunehmen zu können, dann ist es von öffentlichem Interesse. Wenn etwas die Sensationsgier der Menschen anspricht, mögen die Menschen mit Interesse reagieren, ein öffentliches Interesse besteht allerdings nicht.
Die Medien ergözen sich im Fall Amstetten an einem Verbrechen, indem sie es anklagen, und handeln dabei selber verbrecherisch. In dieser Ausnahmesituation zeigt eine Branche ihr wahres Gesicht. Dieses aber druckt niemand auf eine Titelseite.
> Medienlese.com kommentiert in ähnlicher Weise: Zum Artikel “Ohne Gewissen, ohne Moral”
> Kollege Malte Welding aus Berlin wie gewohnt spot on: Zum Artikel “Unvorstellbar”
[...] zum Thema Amstetten: 1 – 2 – 3 – 4 – 5 – 6 – 7 – 8 – 9 – 10 – 11 – 12 – 13 – 14 – 15 – 16 – 17 – 18 – 19 – 20 - 21 – 22 – 23 – 24 – 25 – 26 – [...]
Ich habe die Berichterstattung in der Boulevardpresse nicht verfolgt, aber was in den “seriösen Medien” darüber berichtet wurde, war mir auch schon zu viel. Den vollständigen Namen des Täters – seine Opfer haben ja den selben Nachnamen – findet man inzwischen fast überall. Vielleicht dachte man sich: “Na wenn die anderen das machen, dann dürfen wir auch.”
Die Unterscheidung zwischen “Interesse” und “Interessiertheit” war für mich sehr erhellend. Das scheint tatsächlich nicht allen Journalisten so ganz klar zu sein. So schreibt z.B. Bernd Pickert von der TAZ: “Das Interesse an einem Verhalten, das so stark von der Norm abweicht, muss nicht nur von Moral getrieben sein, um legitim zu bleiben”, und auch Dr. Kai Gniffke spricht auf blog.tagesschau.de von einem “legitimen Interesse”. Was heißt hier “legitim”? Ich verstehe die beiden so: “Die Leute interessieren sich dafür, und angesichts dieses extremen Falles ist es ihr gutes Recht, dass sie sich dafür interessieren”. Stimmt schon, jeder darf sich interessieren, fragt sich nur, ob die Leute auch ein Recht darauf haben, informiert zu werden.
Aber vielleicht ist die Diskussion nur aufgesetzt? Tatsache ist, dass ja niemand an dem Thema vorbeigekommen ist, egal ob Boulevard oder nicht. Was soll man machen, wenn ein solches Thema tagelang im Gespräch ist, und einem irgendwann das “neue” Material fehlt? Ich erinnere mich noch genau an den ersten Fernsehbericht über den Fall in der Tagesschau: Mangels besserer Bilder wurden einfach Filmaufnahmen des Krankenhauses gezeigt, in das eines der Opfer eingeliefert worden war. Da klaffte die Schere zwischen Text und Bild schon gewaltig. Um interessant zu bleiben, muss das Nachrichtenmedium dem Rezipienten das liefern, wofür der sich (vermeindlich) interessiert, selbst wenn dabei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Die Medien sind nicht “die Bösen”, sondern irgend wie auch nur Opfer des “Systems”.